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VereinUnfall - was tun?

Was tun bei einem Bootsunfall

IM NOTFALL – Notarzt rufen und Erste Hilfe leisten.

  • Die Wasserschutzpolizei ist über 110 erreichbar.
  • Die Adresse des Bootshauses lautet: Hansastraße 18b, 76189 Karlsruhe
  • Der Verbandskasten liegt beim Fahrtenbuch – in der Bootshalle vor der Werkstatt.

Bootsschaden

Schaden an Bootsmaterial mit geeigneten Maßnahmen gering halten.

Unfall und Schaden immer innerhalb von 24 Stunden melden an unfall@krv-wiking.de (Bootswart und Vorstand).

Fotos zur Schadensdokumentation erstellen.
Den Schaden mit einer Kamera oder einem Handy fotografieren und an unfall@krv-wiking.de schicken.
Falls keine Digitalkamera oder Fotohandy zur Hand ist, bitte die Dokumentation so schnell es geht nachholen!

Zeugen in Erfahrung bringen.
Von Nichtmitgliedern Kontaktdaten notieren.
Bei Kollision mit anderem Boot – gemeinsam ein Unfallprotokoll erstellen.

Schaden ins Fahrtenbuch (eFa) in der Bootshalle eintragen
Inhalt: Ort, Datum, Uhrzeit, beteiligte Boote und Personen, kurze Schilderung von Unfallhergang, entstandener Schaden und ergriffenen Maßnahmen.
Für einen ausführlichen Bericht inkl. Skizze ist das nachfolgend angefügte Dokument gut geeignet.
Am besten gleich Notizen machen.

 

 

Regulierung von Bootsschäden

Über Bootsschäden und deren Vermeidung haben wir in der Vergangenheit mehrfach gesprochen, auch weil sich die Anzahl der Unfälle gehäuft haben.
Im Jahr 2019 haben sich erfreulicherweise im Vergleich zu den Vorjahren zumindest die Anzahl der Vorgänge, die über die Vereinsversicherung abgewickelt wurden, reduziert.
Die Anzahl der Schäden und „Aufträge“ an die Vereinswerkstatt hingegen leider nicht. So waren 2019 Schäden an Booten, Auslegern, Skulls und dem Kirchboot mit einem enormen Regulierungsaufwand zu verzeichnen, von den Zeiten und Kosten der Werkstatt ganz abgesehen. Viele Beschädigungen wären durch Einhaltung der Fahrtordnungen, Verwendung von Spiegeln und Achtsamkeit vermeidbar gewesen.

Wir möchten daher für die Zukunft auf Folgendes hinweisen:

  • Unsere Vereinsversicherung deckt beispielsweise Bootsschäden durch höhere Gewalt wie Sturm oder Hagel ab, nicht verschuldete Unfälle im Rheinhafen und auf den Regatten usw.
  • Wird bei der Ausübung des Sports jedoch gegen geltende Fahrtordnungen oder Sicherheitsrichtlinien verstoßen, so kann der Vorstand wie bisher im eigenen Ermessen gemäß der Ruderordnung die Inanspruchnahme der Mannschaft oder des Schädigers vornehmen. Bitte achtet daher auf eine entsprechende Privathaftpflicht, die solche Risiken abdeckt. Manche bestehenden Haftpflichtversicherungen schließen den Wassersport im Allgemeinen oder Wassersportfahrzeuge aus.
  • Wenn ein Schaden zu verzeichnen ist, meldet dies bitte den Trainern , dem Vorstand und selbstverständlich der Werkstatt. Es ist dabei der genaue Schadenshergang zu beschreiben. Mit dem Ablegen der beschädigten Sache vor oder in der Werkstatt ist es nicht getan, es repariert sich nichts von alleine. Bitte sprecht mit Ingrid und Heinrich und unterstützt diese bei Ihren Arbeiten oder dem Besorgen von Ersatzmaterial.
  • Wenn wir ein Boot nicht zur Werft geben müssen, entstehen trotzdem Kosten und Aufwand. Dies durch Material, Besorgungen und viele Stunden in der Werkstatt.

Das werden wir in Abstimmung zwischen Werkstatt und Vorstand künftig mit einer angemessenen „Werkstattrechnung“ ausgleichen. Alternativ können beispielsweise durch die Jugend/Schüler auch Arbeitsstunden erbracht werden.